Nahrungsergänzungsmittel

Jedes Lebensmittel hat sein typisches Erscheinungsbild; auch Nahrungsergänzungsmittel. Sie müssen eine dosierte Form aufweisen, sodass ihre Einnahme in kleinen Mengen möglich ist. Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung nennt dazu Beispiele: Tabletten, Kapseln, Pastillen, Pulverbeutel und Flüssigampullen.
Wer Nahrungsergänzungsmittel online einkauft, muss genau hinschauen. Häufig ist der versprochene Nutzen nicht gegeben, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). In manchen Pillen sind sogar verbotene Wirkstoffe enthalten, die unter Umständen die Gesundheit gefährden können.
Nahrungsergänzungsmittel können eine COVID-19-Erkrankung weder verhindern noch heilen. Dennoch versuchen einige Online-Anbieter in der aktuellen Situation, die Unsicherheit in der Bevölkerung auszunutzen und den Umsatz ihrer Produkte mit zweifelhaften oder gar illegalen Werbeversprechen zu steigern.
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