SARS-CoV-2-Ausnahmeregelungen: Erleichterter Austausch hilft Millionen

Gilt in folgenden Filialen:
Dosetten, Arzneimittel

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben Apotheken mehr Möglichkeiten, auf Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reagieren. Erweiterte Auswahlmöglichkeiten bei nicht vorrätigen oder nicht lieferbaren Arzneimitteln haben die Versorgung von Millionen Patientinnen und Patienten erheblich verbessert, ohne zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem zu verursachen. Das belegt eine aktuelle Analyse des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Insgesamt ist der Austausch von nicht vorrätigen oder nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln im 2. Halbjahr 2019 (2,6 Millionen pro Monat) und 2. Halbjahr 2020 (2,3 Millionen pro Monat) relativ konstant geblieben, und auch der Anteil der abgegebenen Rabattarzneimittel hat sich bei etwa 94 Prozent Umsatzanteil kaum verändert. Aber vor dem Inkrafttreten der pandemiebedingten Ausnahmeregelung im April 2020 mussten die Apotheken ihre Patientinnen und Patienten oft zunächst vertrösten, wenn ein bestimmtes Medikament nicht vorrätig war, weil sie den Engpass in einem zeitaufwändigen Verfahren belegen mussten, bevor sie mit dem Rezeptvermerk „Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneimitteln“ ein geeignetes Alternativpräparat abgeben konnten. Seither können sie Menschen aber leichter unter der Angabe „Dringender Fall“ direkt und ohne Wartezeit mit einem Austauschmedikament versorgen.

„Dank des größeren Entscheidungsspielraums können Apotheken Millionen Menschen sofort versorgen, ihnen doppelte Wege und Wartezeiten ersparen. Sie können auf wirkstoffgleiche oder -ähnliche Alternativpräparate, andere Packungsgrößen oder Wirkstärken zurückgreifen. Bürokratische Abfragen beim Großhandel fallen weg; das spart auch beim Apothekenteam Zeit“, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. (abda)

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